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Ab März 2021: Neue Label für Elektrogeräte

Die neuen Energieeffizienzlabel für Elektrogeräte gelten ab März 2021. Sie sollten das System vereinfachen und Hersteller dazu anspornen, noch effizientere Geräte zu produzieren.

Was ändert sich?
Statt der bisherigen Klassen A+++ bis D gibt es dann nur noch klare Abstufungen von A bis G, ohne Plus-Klassen. Gleichzeitig müssen neue Geräte schneller zu reparieren und Ersatzteile besser verfügbar sein. Über einen QR-Code auf dem Label kann der Verbraucher zusätzliche Informationen zu seinem Gerät abrufen.

Geräte, die heute in die Energieeffizienzklasse A+++ fallen, können mit der neuen Einordnung z. B. in Klasse E wiederfinden. Deshalb sind sie aber noch lange nicht ineffizient. Angestrebt ist es, dass zunächst kein Gerät die neue Klasse A erreicht. Das soll unter anderem die Hersteller dazu anspornen, noch effizientere Geräte zu produzieren.

Zwei Label im Karton?
Derzeit kann es passieren, dass bei Elektrogeräten zwei Energieeffizienzlabel im Karton liegen: Das alte und das neue. Da die Hersteller den Verkaufszeitpunkt ihrer Ware nicht kennen, legen sie teilweise beide Label dazu.

Aktueller Beitrag

  • 01.05.2025
  • News
Wärmepumpen-Absatz steigt um 35 Prozent

Aufwärtstrend beim Wärmepumpenabsatz erkennbar

Nach einem schwierigen Absatzjahr 2024 komme die Wärmewende wieder zurück in die Erfolgsspur, so der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V., Dr. Martin Sabel: „Die Verbraucher wollen raus aus fossilen Heiztechniken und profitieren dabei von einer hohen Qualität sowohl bei der Installation durch das deutsche Fachhandwerk als auch bei den Wärmepumpen. Beides wird durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) exzellent gefördert.

Allerdings muss sich die neue Koalition darüber bewusst sein, dass der Markt sehr sensibel auf abrupte Veränderungen reagiert. Daher muss es das Ziel der neuen Bundesregierung sein, die aktuelle Tendenz steigender Installationszahlen bei hoher Kundenzufriedenheit durch verlässliche Rahmenbedingungen zu unterstützen.“

Der Koalitionsvertrag enthalte dazu einige positive Ankündigungen, aber auch einzelne noch offene Fragen.

Verlässliche Absenkung der Strompreise und Netzentgelte entscheidend

Die Absenkung der Stromsteuer und eine zusätzliche Minderung der Netzentgelte sollen laut Koalitionsvertrag zu Entlastungen von insgesamt fünf Cent pro Kilowattstunde führen. Damit setze die Regierung ein wichtiges Zeichen für die Elektrifizierung. „Angesichts der großen Abhängigkeiten von Energieimporten aus autoritär regierten Weltregionen geht es dabei nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um die Versorgungssicherheit in Deutschland“, so Sabel.

Förderung und Gebäudeenergiegesetz

Dass die neue Koalition die Erfolgsgeschichte der BEG-Heizungsförderung verlässlich weiterführen will, sei sehr zu begrüßen, wie Dr. Martin Sabel erläutert: „Investitionen in die Wärmwende werden über Monate, wenn nicht sogar Jahre vorbereitet. Daher benötigen alle Beteiligten vom Hausbesitzer über den Handwerker bis zur Heizungsindustrie planbare Rahmenbedingungen.“

In dieser Hinsicht seien die Formulierungen im Koalitionsvertrag zum Gebäudeenergiegesetz allerdings nicht zielführend: „Einerseits wird die Abschaffung des ‚Heizungsgesetzes‘ in Aussicht gestellt – eines Gesetzes, das gar nicht existiert. Andererseits wird eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt. Angesichts der Europäischen Gebäuderichtlinie und der klimapolitischen Ziele ist völlig klar, dass das GEG auch weiterhin Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen stellen wird. Die Branche erwartet, dass diese Vorgaben noch im Laufe dieses Jahres feststehen. Eine sich über Jahre hinziehende Überarbeitung ist zu vermeiden. Die Politik steht auch weiterhin in der Pflicht Orientierung zu geben. Die Bürger in die Kostenfalle steigender CO2-Preise laufen zu lassen, kann nicht der Plan der kommenden Regierung sein”, so der BWP-Geschäftsführer.

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