
Der Verband WiE informiert über das Umgehen mit offenen Forderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und zeigt auf, wo Fallstricke lauern.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Eintreibung offener Forderungen Aufgabe der Verwaltung. „Die Verwaltung muss offene Forderungen stets im Blick haben und zeitnah eintreiben, um eine Verjährung von Ansprüchen zu verhindern“, erklärt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). Dies sieht auch die Rechtsprechung so, da eine Verjährung von Ansprüchen zu finanziellen Nachteilen für die WEG führen kann.
Offene Forderungen müssen im Vermögensbericht der WEG ausgewiesen werden. „Sinnvoll ist zudem ein Hinweis auf die Fälligkeit offener Forderungen sowie darauf, ob über sie schon gerichtliche Schritte eingeleitet wurde. So lässt sich auf einen Blick eine anstehende Verjährung erkennen und rechtzeitig verhindern“, rät Dr. Sandra von Möller. „WEGs sollten deshalb per Beschluss festlegen, dass solche Details in den Vermögensbericht aufgenommen werden.“
Hausgeldrückstände und Rückstände aus Sonderumlagen
Für Zahlungsansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber den einzelnen Eigentümern aufgrund von Hausgeldrückständen und Sonderumlagen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß BGB. Die Frist beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung fällig wird.
Der Wirtschaftsplan der WEG legt für die Wohnungseigentümer monatliche Hausgeldvorauszahlungen fest. Diese werden im laufenden Jahr fällig. Die Verjährungsfrist für Hausgeldvorauszahlungen aus dem Jahr 2022 beginnt daher mit Ablauf des 31.12.2022 und endet mit Ablauf des 31.12.2025. Dies gilt auch für Sonderumlagen, die im Jahr 2022 fällig wurden.
Müssen Wohnungseigentümer nach dem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Abrechnungsspitzen der Jahresabrechnung eine Nachzahlung an die WEG leisten und haben diese Forderung nicht erfüllt, gilt ebenfalls eine Verjährungsfrist von drei Jahren – ab dem Ende des Jahres, in dem der Beschluss der WEG über die Abrechnungsspitze und deren Fälligkeit erfolgt ist. „Dies sorgt nicht selten für Verunsicherung in WEGs und birgt das Risiko, dass Forderungen zu früh als verjährt angesehen werden“, informiert Dr. Sandra von Möller.
Ansprüche auf Nachforderungen aus der Jahresabrechnung 2021 verjähren also erst zum 31.12.2025, sofern der Beschluss über die Abrechnungsspitze und ihre Fälligkeit im Jahr 2022 gefasst wurde.
Möchte eine WEG Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter geltend machen, da ihr ein Schaden aufgrund einer Pflichtverletzung des Verwalters entstanden ist, muss sie ebenfalls die dreijährige Verjährungsfrist gemäß BGB beachten. Hier ist der Beginn der Frist wichtig: Diese startet nicht mit der Kenntnis einzelner Eigentümer von der Pflichtverletzung, sondern erst wenn die WEG als Verbund davon Kenntnis erlangt. Für WEGs bedeutet dies: „Fehlerhafte Entscheidungen und fehlerhafte Handlungen der Verwaltung können potenziell noch Jahre später haftungsrechtlich relevant werden, sofern die Gemeinschaft als Ganzes erst entsprechend spät davon erfährt“, so Dr. Sandra von Möller.
Wenn ein einzelner Wohnungseigentümer ohne Beschluss eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vorgenommen hat, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen, dass der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt wird. Aber Achtung: Gegenüber dem Wohnungseigentümer gilt die dreijährige Verjährungsfrist, nicht jedoch gegenüber der WEG. Das bedeutet: Nach deren Ablauf kann der verantwortliche Eigentümer nicht mehr verpflichtet werden, den Rückbau auf eigene Kosten vorzunehmen. Stattdessen muss die WEG dann den Rückbau selbst bezahlen und der Eigentümer ist nur verpflichtet, diesen zu dulden. Dieses Szenario kann für die Gemeinschaft sehr kostenintensiv werden.
Für Mietforderungen, also etwa Miete oder Betriebskosten aus dem Mietverhältnis, gilt ebenfalls die dreijährige Regelverjährung. Das heißt: Wer als Wohnungseigentümer seine Wohnung vermietet hat und noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 bestehen, muss ebenfalls bis zum Jahresende handeln, falls noch nicht geschehen. Dies ist auch für WEGs relevant, beispielsweise wenn sie ein Ladenlokal vermietet haben. Die dreijährige Frist gilt auch für Rückstände aus der Betriebskostenabrechnung. Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung 2021 verjähren erst zum 31.12.2025, da diese Abrechnung der Mieter erst 2022 mitgeteilt werden konnte. Aber Achtung: Forderungen wegen Schäden in der Wohnung verjähren binnen 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, wenn der Vermieter die Wohnung zurückerhält.
Um die Verjährung zu stoppen, stellt das gerichtliche Mahnverfahren eine Möglichkeit dar. Dieses ist in der Regel kostengünstig und eignet sich vor allem bei einfachen Sachverhalten, wo ein Streit über die Forderung unwahrscheinlich ist. Damit kann die Verjährung verhindert und ein vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner erlangt werden. „Ein Mahnverfahren sollte so schnell wie möglich eingeleitet werden, denn wenn die Adresse des Schuldners nicht bekannt ist und der Bescheid deshalb nicht zugestellt werden kann, verjährt der Anspruch Ende des Jahres trotz Mahnbescheids“, sagt Dr. Sandra von Möller.
Alternativ kann die Verjährung offener Forderungen mit einer Klage gestoppt werden. Hierbei ist eine öffentliche Zustellung möglich, mit der ein Gerichtsverfahren auch dann eingeleitet werden kann, wenn die Gegenseite nicht erreichbar ist. Zuvor muss aber die Verwaltung nachweisen, dass sie versucht hat, eine ladungsfähige Anschrift herauszufinden, z. B. über Auskünfte aus dem Melderegister. Die Klage muss die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung, beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
Aktueller Beitrag
Die Mietpreise in deutschen Mittelstädten sind in den vergangenen 4 Jahren deutlich gestiegen. Wie eine aktuelle Analyse des Online-Marktplatzes immowelt von 120 ausgewählten Städten zeigt, haben sich die Angebotsmieten von Bestandswohnungen seit 2022 um bis zu 20 Prozent verteuert. In 97 der 120 untersuchten Mittelstädte legten die Mieten um mindestens 10 Prozent zu. Die Anstiege haben sich vor dem Hintergrund der allgemein starken Teuerung seit Ausbruch des Ukraine-Krieges vor 4 Jahren vollzogen – die Inflationsrate lag im selben Zeitraum bei rund 15 Prozent, die Handwerkerpreise (+28 Prozent) haben sich sogar noch stärker erhöht. Trotz der zum Teil deutlichen Mietanstiege stellen viele Mittelstädte jedoch nach wie vor bezahlbare Alternativen zu den hochpreisigen Großstädten dar. Für die Analyse wurden die durchschnittlichen Angebotsmieten von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) in 120 ausgewählten deutschen Mittelstädten zum 1. April 2026 und 2022 miteinander verglichen.
„Die hohe Nachfrage nach Mietwohnungen bei gleichzeitig begrenztem Angebot sorgt in vielen Mittelstädten für spürbare Mietanstiege“, sagt immowelt CEO Theo Mseka. „Hinzu kommen die stark gestiegenen Kosten für Handwerker, die viele Vermieter belasten und den Druck auf die Mieten zusätzlich erhöhen. Gleichzeitig profitieren Wohnungssuchende in vielen Mittelstädten allerdings weiterhin von günstigeren Mieten als in den teuren Großstädten.“
Obwohl die Mieten zum Teil deutlich gestiegen sind, besteht in vielen Mittelstädten nach wie vor erhebliches Sparpotenzial gegenüber den hochpreisigen Metropolen. Das wird besonders im Einzugsgebiet von München deutlich: Während Suchende in der Isarmetropole im Schnitt fast 21 Euro pro Quadratmeter für eine Bestandswohnung zahlen, liegen die Angebotsmieten in Rosenheim (11,29 Euro; +13,1 Prozent) oder Landshut (10,87 Euro; +13,1 Prozent) nur rund halb so hoch. Beide Mittelstädte befinden sich weniger als eine Zugstunde von München entfernt.
Ähnlich stellt sich die Situation in den mittelgroßen Städten rund um Berlin dar. In Brandenburg an der Havel (8,75 Euro; +8,4 Prozent) sind Mietwohnungen fast 40 Prozent günstiger als in der Hauptstadt (14,23 Euro). In Oranienburg (11,68 Euro, +11,8 Prozent) – weniger als eine halbe Stunde Zugfahrt von Berlin entfernt – sparen Wohnungssuchende immerhin noch knapp 20 Prozent.
In der Nähe von Stuttgart (15,04 Euro) bieten sich Ludwigsburg (12,45 Euro; +6,9 Prozent) oder Esslingen (11,18 Euro; +7,8 Prozent) als bezahlbare Alternativen an, während Mietwohnungen in Hanau (11,17 Euro; +12,4 Prozent) deutlich günstiger sind als in Frankfurt (16,55 Euro).
Beim Blick auf die Mietpreisentwicklung seit 2022 zeigen sich die deutlichsten Anstiege in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Castrop-Rauxel weist mit 20,0 Prozent das stärkste Plus aller untersuchten Städte auf und rückt damit preislich zunehmend an das nahegelegene Dortmund heran. Mit einer durchschnittlichen Angebotsmiete von 7,33 Euro pro Quadratmeter bleibt die Ruhrgebietsstadt aber trotzdem weiterhin erschwinglich. Der deutliche prozentuale Anstieg erklärt sich somit auch durch das niedrige Ausgangsniveau.
Fast genauso stark haben sich Mietwohnungen in den nordrhein-westfälischen Städten Bocholt (8,75 Euro) und Kleve (8,42 Euro) sowie im niedersächsischen Nordhorn (8,52 Euro) verteuert (je +19,9 Prozent). Alle drei Städte liegen unmittelbar an der Grenze zu den Niederlanden, was darauf hindeuten könnte, dass diese verstärkt für grenzüberschreitende Pendler an Attraktivität gewinnen. Generell sorgt das deutlich höhere Mietpreisniveau in den Niederlanden dafür, dass Wohnungssuchende aus dem Nachbarland gerne auf günstigere grenznahe Orte in Deutschland ausweichen und somit zu den dortigen Mietanstiegen beitragen.
Das Mietpreisranking der 120 untersuchten Mittelstädte wird vom hessischen Bad Homburg vor der Höhe angeführt. Die Angebotsmiete einer Bestandswohnung in der wohlhabenden Kurstadt im Frankfurter Speckgürtel beträgt durchschnittlich 13,09 Euro pro Quadratmeter (+11,1 Prozent). Dahinter folgen Konstanz am Bodensee (12,88 Euro; +14,2 Prozent) sowie das südlich von Stuttgart gelegene Sindelfingen (12,52 Euro; +12,4 Prozent).
Am günstigsten wohnen Mieter hingegen in mehreren ostdeutschen Mittelstädten. Im sächsischen Plauen liegt die Angebotsmiete mit durchschnittlich 5,83 Euro (+9,9 Prozent) am niedrigsten, während in Zwickau (6,15 Euro; +9,6 Prozent) sowie im thüringischen Gera (6,18 Euro; +12,0 Prozent) die 6-Euro-Marke nur knapp überschritten wird.
Berechnungsgrundlage:
Datenbasis für die Berechnung der Mietpreise waren auf immowelt.de inserierte Angebote in 120 ausgewählten deutschen Mittelstädten. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte geben die Quadratmeterpreise von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) zum 01.04.2026 sowie deren Entwicklung im Vergleich zum 01.04.2022 wieder. Bei den Mietpreisen handelt es sich um Nettokaltmieten bei Neuvermietung.