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Nebenkostenprivileg: Das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Bei Mehrfamilienhäusern, die über einen gemeinsamen Kabelanschluss verfügen, können die Eigentümer bzw. Hausverwalter die Kabelgebühren über die Nebenkosten abrechnen. Somit müssen alle Parteien für den Kabelanschluss bezahlen – sogar, wenn sie ihn nicht benutzen. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für den Fernsehempfang, sondern kann auch auf Internet- und Telefonanschlüssen angewendet werden. Die Politik hat nun die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen, meldet die Verbraucherzentrale.

Was ändert sich nun?

Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde das Nebenkostenprivileg gestrichen. Experten rechnen mit einem gesteigerten Wettbewerb und somit sinkenden Kosten für Verbraucher. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Juni 2024. Wird nichts beschlossen, laufen Altverträge einfach weiter. Die Kosten müssen dann jedoch über das Hausgeld bezahlt werden und dürfen bei Mietern nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden.

Die Verbraucherzentrale warnt zudem vor „Medienberatern“, die derzeit vermehrt an Haustüren klingeln und versuchen, zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen und sogar mit Abschaltung des Kabelanschlusses drohen. Die Empfehlung lautet hier: niemanden hereinlassen und keine Verträge an der Haustüre unterschreiben.

 

Aktueller Beitrag

  • 28.03.2024
  • News
Jetzt Zählerstand ablesen: Gas wird ab April teurer

11 Prozent Mehrkosten ab April

Mit der Rückkehr zum regulären Steuersatz steigen die Gaspreise an – jedoch sie inzwischen größtenteils wieder auf dem Niveau von vor der Krise. Laut dem Vergleichsportal Verivox liegt der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte aktuell bei 9,8 Cent pro kWh und erhöht sich durch einen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 10,9 Cent/kWh. Das entspricht einem Anstieg von 11 Prozent. Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh hat dadurch durchschnittliche Mehrkosten von rund 220 Euro pro Jahr. Gaskunden sollten jetzt ihren Zählerstand übermitteln, damit die korrekte Menge zum vergünstigten Steuersatz abgerechnet wird.

„Der volle Mehrwertsteuersatz wird den Gaspreis schlagartig um 11 Prozent erhöhen. Die Kundinnen und Kunden haben durch die Umstellung kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, daher sollten sie frühzeitig ihren Vertrag prüfen und sich um einen möglichst günstigen Tarif kümmern. Die Grundversorgung ist im Vergleich zu den günstigen Gastarifen derzeit im Schnitt doppelt so teuer“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Günstige Preise für Neukunden

Laut Verivox trifft die Erhöhung Verbraucher in der Grundversorgung besonders hart: die jährlichen Gaskosten für ein Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh liegen hier im bundesweiten Durchschnitt aktuell bei 2.599 Euro mit reduziertem Steuersatz, mit dem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sind es 2.890 Euro. Die Rückkehr zum alten Steuersatz bedeutet Mehrkosten von 291 Euro pro Jahr.

Zum Vergleich: günstigsten verfügbaren Neukundentarif mit Preisgarantie kostet die gleiche Menge Gas aktuell im Bundesschnitt rund 1.303 Euro (bei 7 Prozent Mehrwertsteuer). Mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent stiegen die Heizkosten um 146 Euro auf insgesamt 1.450 Euro. Kunden in dieser Tarifgruppe zahlen damit also für die gleiche Menge Gas 145 Euro weniger Steuern als in der örtlichen Grundversorgung.

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