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Bundesrat billigt Strom- und Gaspreisbremse

Die von den Koalitionsfraktionen ins Auge gefassten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom können nach dem Willen der Bundestagsmehrheit greifen. Mit ihnen sollen die Folgen der stark gestiegenen Preise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Nun billigte auch der Bundesrat die Gesetze.

Preise ab März 2023 gedeckelt

Das Gesetz sieht vor, dass die Preise für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen für eine Menge bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt werden. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Das neue Gesetz soll ab 1. März in Kraft treten, aber rückwirkend ab Januar gelten. Für die Industrie gelten Preisbremsen bereits ab dem Jahreswechsel. Somit wird der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde und der Bruttopreis für Fernwärme auf 9,5 Cent gedeckelt. Aktuell liegt der durchschnittliche Gaspreis für Neukunden nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei etwas über 17 Cent.

Auch Strompreis wird gedeckelt

Die Strompreisbremse soll ebenso vom 1.3.2023 bis 30.4.2024 gelten und ebenfalls rückwirkend ab Januar gelten. Auch hier werden 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

 

Aktueller Beitrag

  • 11.04.2024
  • News
Ampel einigt sich bei Mietpreisbremse

Teil des Koalitionsvertrags

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP im Jahr 2021 vereinbart, die Mietpreisbremse zu verlängern. Da die Länder rund 1,5 Jahre Vorlauf brauchen und die Mietpreisbremse ursprünglich nur noch bis 2025 läuft, ist nun Eile angesagt. Experten rechnen zeitnah mit einem Gesetzesentwurf.

Die Mietpreisbremse gilt bei Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten. Welche Gebiete das sind, wird durch die Bundesländer festgelegt. In diesen Gebieten darf die die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Sanierungen, Neubauten oder wenn der Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt hat.

Kontroverse Meinungen zur Verlängerung

Die Interessengemeinschaft Haus & Grund gibt sich entsetzt über die Verlängerung und bezeichnet sie als „vollkommen überflüssig, schädlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. „Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen. Die Mietrechtspolitik der vergangenen zehn Jahre hat die Investitionsfähigkeit der privaten Vermieter unterminiert“, erläutert der Verbandspräsident Kai Warnecke.

Dem Deutschen Mieterbund (DMB) geht die Ankündigung jedoch nicht weit genug: „Die Kehrtwende der FDP nach einer zweieinhalbjährigen Blockade ist überfällig und war dringend nötig, um die 2025 auslaufende Mietpreisbremse rechtzeitig zu verlängern. Die Mietpreisbremse kennt zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher, welche im Zuge der Verlängerung dringend geschlossen werden müssen. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, wie die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 Prozent auf 11 Prozent, die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen oder die Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit, bleibt weiterhin unklar. Hier muss die Ampel und insbesondere die FDP zu ihrem Wort im Koalitionsvertrag stehen […]“, kommentiert der Präsident des DMB, Lukas Siebenkotten.

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